Transparenz bei Kostenübernahme
Wir verstehen, wie wichtig es ist, Klarheit darüber zu haben, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Um Ihnen dabei zu helfen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten, ist es essentiell, Ihre Ansprüche genau zu ermitteln.
Kostenübernahme bei Pflegegrad
Wenn Sie im Besitz eines Pflegegrades sind, haben Sie Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, diese Leistungen optimal zu nutzen und den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die verfügbaren Leistungen sind abhängig vom bestehenden Pflegegrad.
Für Personen mit Pflegegrad 1 stehen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die von der Pflegekasse übernommen werden:
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich. Unverbrauchte Beträge addieren sich auf und können für zukünftige Bedürfnisse genutzt werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres müssen die aufgesparten Leistungen verwendet werden, da sie sonst verfallen. Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleiter oder Unterstützungsdienste verwendet werden und wird in der Regel nicht an die Pflegeperson ausgezahlt.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 40 € für notwendige Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird nicht aufaddiert, sondern steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Sie verschiedene Hilfsmittel anschaffen, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören Betteinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schürzen, Masken und mehr.
Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 25,50 € für den Hausnotruf. Wenn Sie alleinlebend sind, übernimmt die Pflegekasse den gesamten Betrag für diesen Dienst. Der Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit und schnelle Hilfe im Ernstfall. Er ermöglicht es Ihnen, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie alleinlebend sind oder nicht.
Wohnraumanpassung
Für notwendige Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Wohnung übernimmt die Pflegekasse einmalig 4000 €. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Ihnen, Anpassungen vorzunehmen, die Ihren Wohnraum sicherer und komfortabler machen.
Für Personen mit Pflegegrad 2 stehen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die von der Pflegekasse übernommen werden:
Pflegegeld
Im Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 €. Dieses Geld können Sie flexibel nutzen, um die pflegerische Unterstützung nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Das Pflegegeld entfällt, wenn Sie Pflegesachleistungen in voller Höhe beziehen. Sachleistungen sind spezifische Leistungen, die direkt von Pflegediensten erbracht werden.
Pflegesachleistungen
Im Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und betragen monatlich 724 €. Demnach entfällt das Pflegegeld. Alternativ besteht die Möglichkeit, beide Leistungen zu kombinieren, wodurch 40% der Pflegesachleistungen genutzt werden und das Pflegegeld um bis zu 40% gekürzt wird. Somit können auch Unterstützungsdienste über die Pflegesachleistungen abrechnen.
Kurzzeitpflege
Jährlich steht Ihnen im Pflegegrad 2 Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 € zur Verfügung. Diese Leistung bietet Ihnen vorübergehende Unterstützung, wenn Sie eine vorübergehende Entlastung oder stationäre Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Diese Leistung bietet Unterstützung, wenn Ihre pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Jährlich haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612 €. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, haben Sie die Option, die Verhinderungspflege um 806 € aufzustocken, wodurch sich die Leistung auf insgesamt 2418 € erhöht. Auch hierüber können Unterstützungsdienste mit den Pflegekassen abrechnen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich. Unverbrauchte Beträge addieren sich auf und können für zukünftige Bedürfnisse genutzt werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres müssen die aufgesparten Leistungen verwendet werden, da sie sonst verfallen. Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleiter oder Unterstützungsdienste verwendet werden und wird in der Regel nicht an die Pflegeperson ausgezahlt.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 40 € für notwendige Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird nicht aufaddiert, sondern steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Sie verschiedene Hilfsmittel anschaffen, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören Betteinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schürzen, Masken und mehr.
Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 25,50 € für den Hausnotruf. Wenn Sie alleinlebend sind, übernimmt die Pflegekasse den gesamten Betrag für diesen Dienst. Der Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit und schnelle Hilfe im Ernstfall. Er ermöglicht es Ihnen, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie alleinlebend sind oder nicht.
Wohnraumanpassung
Für notwendige Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Wohnung übernimmt die Pflegekasse einmalig 4000 €. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Ihnen, Anpassungen vorzunehmen, die Ihren Wohnraum sicherer und komfortabler machen.
Für Personen mit Pflegegrad 3 stehen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die von der Pflegekasse übernommen werden:
Pflegegeld
Im Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 €. Dieses Geld können Sie flexibel nutzen, um die pflegerische Unterstützung nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Das Pflegegeld entfällt, wenn Sie Pflegesachleistungen in voller Höhe beziehen. Sachleistungen sind spezifische Leistungen, die direkt von Pflegediensten erbracht werden.
Pflegesachleistungen
Im Pflegegrad 3 haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und betragen monatlich 1363 €. Demnach entfällt das Pflegegeld. Alternativ besteht die Möglichkeit, beide Leistungen zu kombinieren, wodurch 40% der Pflegesachleistungen genutzt werden und das Pflegegeld um bis zu 40% gekürzt wird. Somit können auch Unterstützungsdienste über die Pflegesachleistungen abrechnen.
Kurzzeitpflege
Jährlich steht Ihnen im Pflegegrad 3 Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 € zur Verfügung. Diese Leistung bietet Ihnen vorübergehende Unterstützung, wenn Sie eine vorübergehende Entlastung oder stationäre Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Diese Leistung bietet Unterstützung, wenn Ihre pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Jährlich haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612 €. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, haben Sie die Option, die Verhinderungspflege um 806 € aufzustocken, wodurch sich die Leistung auf insgesamt 2418 € erhöht. Auch hierüber können Unterstützungsdienste mit den Pflegekassen abrechnen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich. Unverbrauchte Beträge addieren sich auf und können für zukünftige Bedürfnisse genutzt werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres müssen die aufgesparten Leistungen verwendet werden, da sie sonst verfallen. Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleiter oder Unterstützungsdienste verwendet werden und wird in der Regel nicht an die Pflegeperson ausgezahlt.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 40 € für notwendige Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird nicht aufaddiert, sondern steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Sie verschiedene Hilfsmittel anschaffen, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören Betteinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schürzen, Masken und mehr.
Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 25,50 € für den Hausnotruf. Wenn Sie alleinlebend sind, übernimmt die Pflegekasse den gesamten Betrag für diesen Dienst. Der Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit und schnelle Hilfe im Ernstfall. Er ermöglicht es Ihnen, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie alleinlebend sind oder nicht.
Wohnraumanpassung
Für notwendige Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Wohnung übernimmt die Pflegekasse einmalig 4000 €. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Ihnen, Anpassungen vorzunehmen, die Ihren Wohnraum sicherer und komfortabler machen.
Für Personen mit Pflegegrad 4 stehen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die von der Pflegekasse übernommen werden:
Pflegegeld
Im Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 €. Dieses Geld können Sie flexibel nutzen, um die pflegerische Unterstützung nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Das Pflegegeld entfällt, wenn Sie Pflegesachleistungen in voller Höhe beziehen. Sachleistungen sind spezifische Leistungen, die direkt von Pflegediensten erbracht werden.
Pflegesachleistungen
Im Pflegegrad 4 haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und betragen monatlich 1693 €. Demnach entfällt das Pflegegeld. Alternativ besteht die Möglichkeit, beide Leistungen zu kombinieren, wodurch 40% der Pflegesachleistungen genutzt werden und das Pflegegeld um bis zu 40% gekürzt wird. Somit können auch Unterstützungsdienste über die Pflegesachleistungen abrechnen.
Kurzzeitpflege
Jährlich steht Ihnen im Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 € zur Verfügung. Diese Leistung bietet Ihnen vorübergehende Unterstützung, wenn Sie eine vorübergehende Entlastung oder stationäre Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Diese Leistung bietet Unterstützung, wenn Ihre pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Jährlich haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612 €. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, haben Sie die Option, die Verhinderungspflege um 806 € aufzustocken, wodurch sich die Leistung auf insgesamt 2418 € erhöht. Auch hierüber können Unterstützungsdienste mit den Pflegekassen abrechnen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich. Unverbrauchte Beträge addieren sich auf und können für zukünftige Bedürfnisse genutzt werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres müssen die aufgesparten Leistungen verwendet werden, da sie sonst verfallen. Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleiter oder Unterstützungsdienste verwendet werden und wird in der Regel nicht an die Pflegeperson ausgezahlt.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 40 € für notwendige Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird nicht aufaddiert, sondern steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Sie verschiedene Hilfsmittel anschaffen, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören Betteinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schürzen, Masken und mehr.
Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 25,50 € für den Hausnotruf. Wenn Sie alleinlebend sind, übernimmt die Pflegekasse den gesamten Betrag für diesen Dienst. Der Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit und schnelle Hilfe im Ernstfall. Er ermöglicht es Ihnen, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie alleinlebend sind oder nicht.
Wohnraumanpassung
Für notwendige Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Wohnung übernimmt die Pflegekasse einmalig 4000 €. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Ihnen, Anpassungen vorzunehmen, die Ihren Wohnraum sicherer und komfortabler machen.
Für Personen mit Pflegegrad 5 stehen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die von der Pflegekasse übernommen werden:
Pflegegeld
Im Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 €. Dieses Geld können Sie flexibel nutzen, um die pflegerische Unterstützung nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Das Pflegegeld entfällt, wenn Sie Pflegesachleistungen in voller Höhe beziehen. Sachleistungen sind spezifische Leistungen, die direkt von Pflegediensten erbracht werden.
Pflegesachleistungen
Im Pflegegrad 5 haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und betragen monatlich 2095 €. Demnach entfällt das Pflegegeld. Alternativ besteht die Möglichkeit, beide Leistungen zu kombinieren, wodurch 40% der Pflegesachleistungen genutzt werden und das Pflegegeld um bis zu 40% gekürzt wird. Somit können auch Unterstützungsdienste über die Pflegesachleistungen abrechnen.
Kurzzeitpflege
Jährlich steht Ihnen im Pflegegrad 5 Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 € zur Verfügung. Diese Leistung bietet Ihnen vorübergehende Unterstützung, wenn Sie eine vorübergehende Entlastung oder stationäre Pflege benötigen.
Verhinderungspflege
Diese Leistung bietet Unterstützung, wenn Ihre pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Jährlich haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612 €. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, haben Sie die Option, die Verhinderungspflege um 806 € aufzustocken, wodurch sich die Leistung auf insgesamt 2418 € erhöht. Auch hierüber können Unterstützungsdienste mit den Pflegekassen abrechnen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich. Unverbrauchte Beträge addieren sich auf und können für zukünftige Bedürfnisse genutzt werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres müssen die aufgesparten Leistungen verwendet werden, da sie sonst verfallen. Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleiter oder Unterstützungsdienste verwendet werden und wird in der Regel nicht an die Pflegeperson ausgezahlt.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 40 € für notwendige Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird nicht aufaddiert, sondern steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Sie verschiedene Hilfsmittel anschaffen, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören Betteinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schürzen, Masken und mehr.
Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt monatlich 25,50 € für den Hausnotruf. Wenn Sie alleinlebend sind, übernimmt die Pflegekasse den gesamten Betrag für diesen Dienst. Der Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit und schnelle Hilfe im Ernstfall. Er ermöglicht es Ihnen, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie alleinlebend sind oder nicht.
Wohnraumanpassung
Für notwendige Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Wohnung übernimmt die Pflegekasse einmalig 4000 €. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Ihnen, Anpassungen vorzunehmen, die Ihren Wohnraum sicherer und komfortabler machen.
Alle Leistungen im Überblick

Kostenübernahme bei Schwangerschaft
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Dies wird in §24h SGB V geregelt.
Unsere Fachexperten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie von dieser Unterstützung bestmöglich profitieren können. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen darüber, wie wir Ihnen bei der Beantragung und Organisation der kostenfreien Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Entbindung helfen können.
Kostenübernahme bei Operation / Unfall
Nach einer Operation kann es vorkommen, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt zu führen. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse gemäß §38 SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe, um Ihnen in dieser Zeit Unterstützung im Haushalt zu bieten. Die Krankenkassen gewähren in der Regel eine Haushaltshilfe für einen Zeitraum von vier Wochen. Die Häufigkeit, wie oft die Haushaltshilfe pro Woche kommt, wird dabei durch die ärztliche Verschreibung bestimmt.
Unsere Fachexperten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie von dieser Leistung bestmöglich profitieren können. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen darüber, wie wir Ihnen bei der Beantragung und Organisation der Haushaltshilfe nach Ihrer Operation helfen können.